Das jagdliche Schießen umfasst das:
Ausbildungs-, Übungs-, Leistungs- und Vergleichsschießen.
Die DJV-Schießvorschrift bildet die Grundlage für diese Schießen.
1. Ausbildungsschießen
Beim Ausbildungsschießen sollen dem Jagdscheinanwärter die Grundbegriffe
jagdlichen Schießens vermittelt und die Gefahren einer falschen Handhabung von Waffe und Munition verdeutlicht werden. Die Ausbildung hat durch geeignete Personen zu erfolgen, die vom jeweiligen Landesjagdverband bzw. seinen Gliederungen eingesetzt werden.
Von Beginn an ist ein strenger Maßstab bezüglich des sicheren Umgangs mit der Waffe anzulegen. Am Ende der Ausbildung soll der Jagdscheinanwärter die Bedingungen der Jägerprüfung im Prüfungsfach „Jagdliches Schießen“ erfüllen können und den Inhalt der DJV-Schießvorschrift über das jagdliche Schießen kennen.
2. Übungsschießen
Nach bestandener Jägerprüfung sind die Jäger gehalten, ihre Fertigkeiten im Umgang mit der Waffe zu vervollkommnen, ihre Schießfertigkeiten zu überprüfen und zu steigern. Die Übungsschießen sollen regelmäßig das ganze Jahr über mit Schwerpunkt vor Beginn der sieben Hauptjagdzeiten stattfinden. Dabei soll auch das Kontroll- und Einschießen der Waffen erfolgen. Es ist unbedingt dafür zu sorgen, dass beim Übungsschießen erfahrene Jäger zugegen sind, die auf Schießfehler aufmerksam machen, Ratschläge und Hilfe beim Kontrollschießen geben können.
Ziel des Übungsschießens ist der Erwerb der DJV-Jahresschießnadeln,
deren Besitz auch bei Jagdeinladungen vorzugsweise berücksichtigt werden sollte.
3. Leistungsschießen
Beim Leistungsschießen sollen die erworbenen Fähigkeiten im jagdlichen Schießen bewiesen werden. Ziel des Leistungsschießens ist der Erwerb der DJV-Schießleistungsnadeln (VII.).
4. Vergleichsschießen
Die auf nationaler und internationaler Ebene ausgetragenen Wettbewerbe im jagdlichen Schießen haben zum Ziel, den Leistungsstand zu vergleichen, die besten Schützen zu ermitteln und jagdkameradschaftliche Bindungen zu festigen. Vergleichsschießen zwischen den Landesjagdverbänden oder ihren Gliederungen sind anzustreben. Sie fördern die Breitenarbeit im jagdlichen Schießen und spornen zu höheren Leistungen an.
Allgemeine Regeln
1. Geltung
Die Bedingungen dieser Vorschrift sind bindend für die Durchführung der DJV-Bundesmeisterschaft, der Qualifikationsschießen der Landesjagdverbände zur DJV-Bundesmeisterschaft, der Landes- und Bezirksmeisterschaften im jagdlichen Schießen sowie für die Schießen um die DJV-Schießleistungsnadeln. Für die übrigen Schießen, die in Kreisgruppen bzw. Kreisvereinen, Jägerschaften und Hegeringen durchgeführt werden, können die Bedingungen verändert und den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.
Für den Erwerb der DJV-Jahresschießnadeln gelten die unter VIII. aufgeführten
Bedingungen.
2. Teilnahme
Teilnahmeberechtigt an Schießen nach dieser Vorschrift sind nur Mitglieder der Landesjagdverbände bzw. deren Gliederungen. Die Teilnahme von Gästen regelt die Ausschreibung.
Mit der Anmeldung zum Schießen erkennt der Schütze die Bedingungen der geltenden DJV-Schießvorschrift bzw. der Ausschreibung für die jeweilige Veranstaltung an und verzichtet auf den Rechtsweg. Im Rahmen der DJV-Bundesmeisterschaft, der Qualifikationsschießen der Landesjagdverbände zur DJV-Bundesmeisterschaft, der Landes- und Bezirksmeisterschaften im jagdlichen Schießen sowie für die Schießen zum Erwerb der DJV-Schießleistungsnadeln ist nur ein einziger Durchgang möglich. Wiederholungen sind ausgeschlossen.
Für die Teilnahme an der DJV-Bundesmeisterschaft, den Landes- und Bezirksmeisterschaften im jagdlichen Schießen können Qualifikationsleistungen festgesetzt werden; dies gilt sowohl für das kombinierte Büchsen- / Flintenschießen als auch für das Kurzwaffenschießen. Die Teilnahme am Kurzwaffenschießen setzt die Teilnahme am kombinierten Schießen voraus. Dies gilt für alle Wettbewerbe, die nach dieser Vorschrift durchgeführt werden.
3. Mannschaften und Einzelschützen
Die Schießen können gleichzeitig oder unabhängig voneinander als Mannschafts- oder Einzelwettbewerbe ausgetragen werden. Eine Mannschaft im kombinierten Schießen kann bis zu sechs Schützen, im Kurzwaffenschießen bis zu fünf Schützen umfassen. Der doppelte Start eines Schützen im Mannschafts- und Einzelwettbewerb derselben Disziplin ist nicht zulässig.
4. Gesamtwertung
Die Schießergebnisse der Mannschaftsschützen werden sowohl für den Mannschaftswettbewerb als auch für den Einzelwettbewerb gewertet. Für die Mannschaftswertung im kombinierten Büchsen- / Flintenschießen bzw. im Kurzwaffenschießen zählt das Gesamtergebnis der vier besten Schützen einer Mannschaft. Für den Einzelwettbewerb gilt das Gesamtergebnis des einzelnen Schützen, das er innerhalb seiner Mannschaft oder als Einzelschütze im kombinierten Büchsen- / Flintenschießen sowie im Kurzwaffenschießen erreicht. Bei Punktgleichheit in der Gesamtwertung eines kombinierten Büchsen- / Flintenschießens ist für den Vorrang die bessere Leistung im Flintenschießen entscheidend. Besteht auch dann noch Punktgleichheit, so gilt das bessere Ergebnis im Büchsenschießen. Verstöße gegen diese Vorschrift sowie jeglicher Betrug, auch Betrugsversuch, führen ohne Verwarnung zum Ausschluss vom Schießen. Der betreffende Schütze wird für nachfolgende Wettbewerbe auf Landes- und Bundesebene für ein Jahr gesperrt. Bei Verstößen auch nur eines Mannschaftsmitgliedes scheidet die gesamte Mannschaft aus der Mannschaftswertung (nicht aus der Einzelwertung) aus. Das Startgeld verfällt.
5. Erreichbare Punktzahl
Büchsenschießen je Schütze (1 Ring = 1 Punkt) 200 Punkte
Flintenschießen je Schütze (1 Wurftaube = 5 Punkte) 150 Punkte
Kurzwaffenschießen je Schütze (1 Ring = 1 Punkt) 200 Punkte
Danach kann eine Mannschaft im kombinierten Büchsen- / Flintenschießen
viermal 350 = 1.400 Punkte, ein Einzelschütze 350 Punkte
insgesamt erreichen.
Im Kurzwaffenschießen kann eine Mannschaft als Höchstpunktzahl
viermal 200 = 800 Punkte, ein Einzelschütze 200 Punkte insgesamt
erreichen.