In ganz Deutschland gilt, dass jeder, der die Jagd ausüben möchte, einen Jagdschein besitzen muss. Die Erteilung erfolgt in der Regel durch die untere Jagdbehörde (Kreis- oder Stadtverwaltung). Sie darf nur erfolgen, wenn der Bewerber in Deutschland eine Jägerprüfung absolviert hat, die aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie aus einer Schießprüfung bestehen soll.

Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Ein Jugendjagdschein berechtigt nur zur Jagdausübung, wenn der Jugendliche in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer jagdlich erfahrenen Begleitperson ist. Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden. Sobald der Jugendliche volljährig – d.h. 18 Jahre alt – ist, besteht ohne weitere Prüfung Anspruch auf die Erteilung eines regulären Jagdscheins.

In Rheinland-Pfalz ist die Jägerprüfung grundsätzlich in dem Landkreis abzulegen, in dem der Prüfling seinen Hauptwohnsitz hat. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Zur Prüfung kann nur zugelassen werden, wer eine theoretische und praktische Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer bei einem bestätigten Mentor nachweisen kann. Das Ausbildungsjahr soll möglichst mit dem Jagdjahr (1. April bis 31. März) übereinstimmen. Jede untere Jagdbehörde und jeder örtlich zuständige Kreisjagdmeister kann in der Regel Auskunft darüber geben, welche Jäger/innen als „Lehrherr“ anerkannt bzw. bestätigt sind.

Prüfungsumfang
Die Prüfung ist zeitlich in der Reihenfolge „Schießprüfung, schriftliche Prüfung und mündlich-praktische Prüfung“ durchzuführen.

Die Schießprüfung gliedert sich in die drei Disziplinen Fintenschießen, Büchsenschießen und Kurzwaffenschießen. Das Flintenschießen erfolgt auf bewegte Ziele – in der Regel Rollhasen. Beim Büchsenschießen sind sieben Kugelschüsse auf feststehende (Entfernung: 100 m) und drei Kugelschüsse auf eine bewegliche Scheibe (laufender Keiler, Entfernung 50 – 60 m) abzugeben. Von 100 zu erzielenden Ringen müssen mindestens 60 erreicht werden. Das Kurzwaffenschießen erfolgt auf eine Entfernung von sieben Metern auf eine feststehende Scheibe. Eine nicht bestandene Schießprüfung darf einmal wiederholt werden.

In der schriftlichen und mündlich-praktischen sind ausreichende Kenntnisse in folgenden Sachgebieten nachzuweisen:

1. Tierarten, Wildbiologie, Wildkrankheiten, Behandlung des erlegten Wildes (Wildbret-Hygiene etc.).

2. Jagdbetrieb, jagdliches Brauchtum, Unfallverhütung, Führung und Haltung von Jagdhunden.

3. Wildhege, Land- und Waldbau, Verhütung und Beurteilung von Wildschäden.

4. Waffenrecht, Führung von Jagdwaffen, Grundzüge der Waffentechnik.

5. Jagdrecht

6. Tierschutz, Naturschutz und Landespflege.

Die schriftliche Prüfung findet – landeseinheitlich – in der Regel am zweiten Mittwoch im Mai statt.

Fragen der schriftlichen Jägerprüfung in den letzten Jahren.

Kosten
Außer der Prüfungsgebühr fallen noch Kosten für die Ausbildung (nicht einheitlich, jedoch üblicherweise von ca. 600,- € bis zu 800,- € für das gesamte Ausbildungsjahr) sowie für die Übungsschießen auf den Schießständen (Standgebühr, Munition etc.) an. Im Schnitt dürften sich die Gesamtkosten um etwa 1.000,- bis 1.400,- € bewegen, wobei Jagdscheinanwärtern, die LJV-Mitglied sind, regelmäßig Sonderkonditionen eingeräumt werden..