Achtung – Afrikanische Schweinepest – Aktuelles

ASP-Monitoring im Kreis Altenkirchen
Fallwild, Unfallwild, krank erlegtes Wild ist weiterhin auf ASP zu untersuchen, bitte beachten Sie die Hinweise des Veterinäramtes Altenkirchen.

Probensets
sind während der Dienstzeiten bei der Kreisverwaltung Altenkirchen, Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft erhältlich.

Video Probennahme
auf der Seite des Ministeriums:
https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp#:~:text=Aktuelles-,Rheinland%2DPfalz,2024%20auch%20Rheinland%2DPfalz%20erreicht.

Dort ist auch eine Anmeldung für ein Newsletter möglich.

Weitere Informationen: Tierseuchen & Tiergesundheit . Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (rlp.de)

Monitoring des Schwarzwildes auf Schweinepest
Allen Jagdausübungsberechtigten kommt im Zuge der Bekämpfung der Schweinepest bei Wildschweinen eine hohe Verantwortung bei der Bejagung und bei der Durchführung des Monitorings zu. Bitte seien Sie besonders wachsam!

Wegen der weiterhin hohen Gefahr des Eintrags der Afrikanischen Schweinepest in die Wild- und Hausschweinbestände ist eine frühe Erkennung und Bekämpfung der Seuche geboten.

Gemäß der gültigen Allgemeinverfügung des Landesuntersuchungsamtes Koblenz (LUA) sind weiterhin von

  • allen krank erscheinend erlegten Wildschweinen ohne Gewichtsbegrenzung (auch abgekommene oder mit Organveränderungen) sowie
  • von allen verendet aufgefundenen ohne Gewichtsbegrenzung (Fallwild und auch Verkehrsopfer),

Proben für die Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest (ASP) einzureichen.

Gesund erlegte Wildschweine sind seit Januar 2020 nicht mehr zu beproben. Nur einige ausgewählte Reviere werden für ein Monitoring auf Klassische Schweinepest (KSP) besonders zur Einsendung aufgefordert.

Vorgehen:

Eine EDTA-Kabevette mit Schweiß oder bluthaltiger Körperflüssigkeit füllen (keine Milz), gut verschließen und ggf. abwaschen! Es sind immer nur die vom LUA/Veterinäramt vorgesehenen EDTA-Röhrchen mit Barcodes zu verwenden! Bei Fallwild kann je nach Zustand auch ein Röhrenknochen zur Untersuchung des Knochenmarks eingesandt werden.

Die ASP (KSP)-Probe muss vom Jäger sauber verpackt sein und mit dem vollständig ausgefüllten (nicht verschmutzten oder durchnässten) Begleitschein für die Beprobung beim Landesuntersuchungsamt (LUA) Koblenz versehen sein. Dieser Beutel kann auf gleichem Wege wie die Trichinenproben an die Kreisverwaltung abgegeben werden. Die Schweinepestprobe muss aber von den Trichinenproben vollständig getrennt verpackt sein. Bitte verwenden Sie nur die aktuellen Probenbegleitscheine! Diese sind auf der LUA-Homepage (am PC ausfüllbar) eingestellt. Ebenfalls werden dort im Download-Bereich zahlreiche Info- und Merkblätter vorgehalten. Das LUA entscheidet selbst über den Umfang der Untersuchung.

Jäger erhalten für die Beprobung von Fallwild und Unfallwild für die Einsendung der Probe eine Prämie von 70 €. Die Abrechnung erfolgt ausgehend vom LUA über den Landesjagdverband.

Die Wildkörper unterliegen zunächst bis zum Laborergebnis keinen Restriktionen.

Sie müssen aber im Falle eines positiven Befundes wieder auffindbar sein. Fundort und Wildkörper sollten mit einem Foto dokumentiert werden. Dies kann wertvolle Hilfen bei der Bewertung des Todeszeitpunktes und des Seuchenverlaufs geben.

191211_KSP_Anordnung_Monitoring_konsolidierte_Fassung_mit_Unterschrift

Merkblatt_Verbringen_von_Proben_zur_Untersuchung_auf_KSP_und_ASP

Merkblatt_Entnahme_von_Proben_zur_Untersuchung_auf_KSP_und_ASP

Merkblatt_Afrikanische_SchweinepestFOR_P_41.0_0007_04_

Antrag_Untersuchung_KSP_und_ASP_bei_Wildschweinen_03-2022__SammeleinsendungFOR_P_41.0_0005_06_

Antrag_Untersuchung_KSP_und_ASP_bei_Wildschweinen_03-2022