Aktueller Hinweise des Veterinäramtes Kreis Altenkirchen zum Ausbruch des Geflügelpest im Westerwaldkreis

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie der Presse sicher entnommen haben, ist im benachbarten Westerwaldkreis an der Westerwälder Seenplatte und dem Wiesensee der Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln festgestellt worden. Betroffen sind vorwiegend Wasservögel und Greifvögel, Singvögel sind nicht unmittelbar betroffen.
Bisher ist kein Ausbruch in einer Geflügelhaltung festgestellt worden, sodass keine Restriktionszonen eingerichtet werden mussten. Um den Viruseintrag auch künftig zu verhindern, wurde im Westerwaldkreis ein Aufstallungsgebot für private und gewerbliche Halter gleich welcher Größe angeordnet.
Es ist mit verstärkten Anrufen besorgter Geflügelhalter aus dem Kreis Altenkirchen zu rechnen. Das Aufstallungsgebot gilt hier noch nicht, aber es ist für diesen Personenkreis ratsam, sich damit vorsorglich zu beschäftigen.
Verendete und erkrankt erlegte Wasservögel (Enten, Gänse, Schwäne, Reiher) sollten dem Veterinäramt Altenkirchen –nach vorheriger Absprache –  im Rahmen eines vorsorglichen Monitorings zur Beprobung durch das Landesuntersuchungsamt Koblenz (LUA) zugeführt werden.
Dabei bitte Jagd- und Naturschutzrecht und Eigenschutz (Schutzkleidung und staub- und wasserdichte Verpackung, z. Bsp. Kunststoffsack) beachten.
Näheres ist den Anlagen zu entnehmen. Ansprechpartner 02681-81 2830 oder -2834
gez. Dr. Gudrun Oppitz

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Rainer Zeuner
Kreisverwaltung Altenkirchen
Abt. 8 – Veterinärwesen, Landwirtschaft –
Parkstr. 1, 57610 Altenkirchen
Tel. 02681/81-2834
FAX 81-2800

LUA Nachweise bei Wildvögeln im Westerwaldkreis

MULEWF zu AI-Pauschale

Maßnahmenkatalog beim Fund krankheitsverd Wildvögel_11_11_2016

Formular AI-Pauschale