Naturschutzinitiative (NI) vermutet illegale Wolf-Abschüsse  – Siegener Zeitung vom 13.10. 2021 und AK, NR, WW Kurier, sowie Rhein-Zeitung

In der in vielen Medien veröffentlichten Pressemitteilung der NI wird den Jägern unterstellt, dass illegale Wolf-Abschüsse im Westerwald getätigt wurden. Ein illegaler Wolfsabschuss ist eine Straftat. Ein solches Handeln kommt für uns Jägerinnen und Jäger nicht in Betracht!

Die Jägerinnen und Jäger der Kreisgruppe Altenkirchen e.V. im Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. verbieten sich solche pauschalen, rein spekulativen Anschuldigungen. Es ist sehr schlechter Stil der NI, wenn eine Personengruppe beschuldigt wird, ohne dass Namen, Ort und Zeit genannt werden.

Die Tatsache, dass von einigen Wölfe derzeit keine aktuellen Nachweise registriert werden können, kann auf die unterschiedlichsten Ursachen zurückgeführt werden.

Wie bei anderen Wildtieren, unterliegt der Wolf einer natürlichen Mortalität. Zudem gibt es Meldungen von Verkehrsunfällen mit Wölfen. Man kann davon ausgehen, dass es hier auch eine Dunkelziffer gibt.

Deutschland hat eine solche Verkehrsdichte, dass im Durchschnitt alle 500 Meter eine öffentliche Straße das Land zerschneidet. Angefahrene und verletzte Wildtiere verstecken sich in dichter Deckung und verenden dort. Besonders in den Sommermonaten werden verendete Tiere in der Natur schnell durch Aasfresser und Mikroorganismen aufgelöst.

Ein Grund für andauernde und wachsende Konflikte sehen wir in der unterschiedlichen Wertschätzung der Wildtiere in Deutschland.

Unserem größten und wichtigsten Beutetier für den Wolf, dem Rotwild, gesteht man in den Bundesländern maximal 4 Prozent der Fläche als Lebensraum zu. Wird dieser ausgewiesene Rotwild-Bewirtschaftungsbezirk überschritten, so muss jedes Stück Rotwild ohne Gnade erlegt werden. Im Gegensatz dazu gibt es bis heute keine Begrenzung der Wolfsdichte.

Bei über 80 Millionen Einwohnern, einem täglichen Flächenverlust von 62 Hektar sowie fehlendem  Management ist Konfliktpotential unweigerlich vorprogrammiert.

Die Jägerschaft hat derzeit weder das Recht noch ein Interesse Jagd auf den Wolf auszuüben. Die Konflikte müssen an anderer Stelle gelöst werden.

Kreisgruppe Altenkirchen e.V. im Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V.