Die uneingeschränkte Jagd auf Wildschweine ist angesichts der Bedrohung durch die ASP dringend erforderlich, sie dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und war deshalb bisher auch bei Corona-Einschränkungen sowohl als Einzel- als auch als Gesellschaftsjagd (siehe Auslegungshinweise zur Corona-Bekämpfungsverordnung) zulässig.
Die Ausübung der Jagd auf Wildschweine ist im Zusammenhang mit der Allgemeinverfügung des Landkreises im Zeitraum von 21.00 Uhr und 5.00 Uhr zulässig.
Eine gesonderte schriftliche Genehmigung stellt die Kreisverwaltung nicht aus, daher sollte eine Kopie der
beigefügten Info in den Jagdschein gelegt werden, um diese bei entsprechenden Kontrollen während der
Ausgangssperre vorweisen zu können.
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