Mitteilung der Kreisverwaltung Altenkirchen Abt. Veterinärwesen zur geänderten Beprobung von Schwarzwild auf KSP und ASP

Sehr geehrte Damen und Herren,
hinsichtlich der Beprobung der Wildschweine auf Schweinepest (KSP und ASP) haben wir aktuell die Revierpächter angeschrieben, insbesondere weil anstelle der bisher verwendeten Röhrchen nun besonders präparierte Kabevetten verwendet werden müssen. Die neuen Hinweise zur Beprobung und der Probenbegleitschein sind angehängt (gilt für KSP- und ASP-Untersuchungen, LUA entscheidet selbständig), ausserdem eine Abbildung der Kabevette (jedes Revier hat vorerst 2 zugesandt bekommen). 
Krank oder auffällig erlegte Stücke, Fallwild und Verkehrsunfallopfer, ganz gleich wie schwer sie sind und ob der Jäger sie sich aneignen will oder nicht, sind weiterhin mit einer Kabevette Schweiß (oder bluthaltiger Körperhöhlenflüssigkeit) zu beproben. Hin und wieder senden Jäger noch von einem gesund erlegten WS eine Probe ein, das ist schon längere Zeit nicht mehr erforderlich. Sollte nur noch ein Skelett gefunden werden, kann auch ein Röhrenknochen beprobt werden.

Kreisverwaltung Altenkirchen
Abt. 8 – Veterinärwesen, Landwirtschaft –

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:

Hinweise zur Beprobung auf Schweinepest_9_2020

Abgabestellen_9_2020 -1

EDTA Kabevette

Untersuchungsantrag_auf_KSP_und_ASP_bei_Wildschweinen_2020