Die folgenden Hinweise sind eine grobe Übersicht und entbinden die Verantwortlichen nicht von eigenen Recherchen bei der Planung.
Bei der Organisation von Gesellschaftsjagden ist als Rechtsgrundlage die zur Zeit der Jagd gültige Landesverordnung zur Coranabekämpfung zu beachten.
Die tagesaktuelle gültige Fassung kann unter www.corona.rlp.de eingesehen werden.
In jedem Fall gilt das Abstandsgebot, die Maskenpflicht und die Kontaktrückverfolgbarkeit, dass heißt, es muss eine Liste mit Vorname, Name, Adresse und Telefonnummer aller an der Jagd beteiligten Personen geführt werden. Außerdem ist eine Höchstgrenze der anwesenden Personen zu beachten. Bei den Vorbereitungen wie Begrüßung und Jagdscheinkontrolle, sind ebenso die Hygienevorschriften zu beachten, Desinfektionsmittel bereit zu stellen und alle Standorte mit mehreren Personen immer groß genug zu wählen. Es sollte immer dort wo Personen zusammenarbeiten, zum Beispiel beim Anstellen, Bergen oder Aufbrechen die Maskenpflicht und Abstandspflicht gewahrt werden . Am Stand kann die Maske abgenommen werden, sofern kein Jagdbegleite anwesend ist. Beim Verblasen der Strecke müssen die Mitglieder von Bläsergruppen den doppelten Abstand zu anderen Personen einhalten.
Es wird empfohlen das Schüsseltreiben zu unterlassen.
Der Landesjagdverband RLP hat einen Ablaufplan für seine Mitglieder erstellt, der im Mitgliederbereich auf der Homepage des LJV einzusehen ist:
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Die Kreisgruppe Altenkirchen hat um Prüfung des Ablaufplanes durch die Untere Jagdbehörde und die zuständige Stelle für Coronabekämpfungsfragen bei der Kreisverwaltung Altenkirchen gebeten. Die Behörde unterstützt in ihrer Antwort den Ablaufplan des LJV-RLP, betont aber, dass Details dem jeweiligen konkreten Jagdgeschehen angepasst werden müssen.